Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ROLI Gastro GmbH, Graben 14-18, 4020 Linz (im folgenden kurz „ROX“) und deren Kunden und Geschäftspartner (im Folgenden „Vertragspartner“) für alle Geschäfte, die auf welche Art auch immer – sei es unter Anwesenden oder auf sonstigem Wege – insbesondere über den Webauftritt von ROX (www.rel-app.rox-linz.at) getätigt werden.
    2. Insbesondere sind dies
      1. die Geschäftsbeziehungen zu den Lieferanten und
      2. die Tischreservierungen und Verträge über die Konsumation im ROX
    3. Diese AGB gelten ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit Geschäftsabschluss erklärt sich der Vertragspartner ebenso wie mit Abgabe einer Buchung der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsabschlüsse und Buchungen, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  2. Kundenkreis
    • Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Buchung nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.
  3. Vertragsgegenstand
    • Gastrobetrieb und Reservierung
      Vertragsgegenstand sind Bestellungen zur Verabreichung von Speisen & Getränken im Gastrobetrieb von ROXnach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste und im Umfang der dort angeführten Waren bzw etwaiger Absprachen (z.B. bei Catering- oder Eventservices) sowie die Reservierungen von Tischen und Plätzen im Gastrobetrieb. Die Konsumation mitgebrachter Speisen und Getränke in allen Räumlichkeiten unseres Gastrobetriebs ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ROXgestattet.

      Sämtliche Angebote von ROX sind dabei unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Tätigkeiten und Angebote auf dem Webauftritt oder im Webshop kein bindendes Angebot von ROX dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.
  4. Sonstige Geschäftsbeziehungen
    • Bei sonstigen Geschäftsbeziehungen ergibt sich der exakte Umfang des Leistungsgegenstandes von ROX aus dem Hauptvertrag. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ROX Zugang zu den Informationen, Eigentum und Personal zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der beauftragten Dienstleistungen notwendig ist.
    • Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich untersagt, ist ROX berechtigt, alle Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Vertragspartners im Zuge der Geschäftsbeziehung unentgeltlich zu benutzen. Der Geschäftspartner erteilt ROX mit der Auftragserteilung alle dazu notwendigen umfassenden Nutzungs- und Lizenzrechte zeitlich unbeschränkt bis auf Widerruf, jedenfalls aber für den Zeitraum des Vertragsverhältnisses.
  5. Vertragsabschluss
    1. Kunden und Geschäftspartner, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine wirksame Bestellung und Reservierung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Die für sie handelnden Personen haben das 18. Lebensjahr vollendet. Der Kunde sichert weiters zu, dass die den Reservierungs- oder Bestellvorgang startenden und abschließenden Personen die ausreichenden Berechtigungen bzw Vollmachten dazu haben.

      Ein Vertragsabschluss zwischen ROX und den Kunden bzw Geschäftspartnern erfolgt über gesonderte (allenfalls auch elektronische) Kontaktaufnahme Letzterer zu ROX, gegebenenfalls auch über das Reservierungsformular auf der Webseite. Bei Reservierungen über das Reservierungsformular ist ROX berechtigt, eine diese innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ROX anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail. Für die Zustellbarkeit an die genannte E-Mail-Adresse hat der Empfänger zu sorgen. E-Mails an diese Adresse gelten jedenfalls als zugegangen, auch wenn sie etwa im Spam-Ordner oder überfüllten Postfach landen. Wird durch ROXinnerhalb der oben festgelegten Fristen eine Bestätigung nicht an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden abgelaufen.
    2. Die Zustimmung zu den AGB durch den Vertragspartner erfolgt bei Bestellung, Anfrage bzw Reservierung über Internet schon durch diese. Der Vertragstext wird von ROXgespeichert und dem Kunden nebst Link zu den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Die AGB sind jederzeit unter der Webseite www.rel-app.rox-linz.at einsichtig, druckbar und speicherbar.
  6. Reservierungen /Bestellungen
    1. Obliegenheiten des Kunden
      ROX benötigt bei allen Bestellungen/Reservierungen die exakte Anzahl der zu bewirtenden Gäste, die Uhrzeit, die Kontaktdaten der Ansprechperson (Name, eine Mobiltelefonnummer, eine Emailadresse) und bei Sonderwünschen die Bekanntgabe des Umfangs der gewünschten Bewirtung. Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage der Rechnungslegung.
      Bei einer Reservierung von mehr als 10 Personen ist die Bekanntgabe der Daten einer zur Zahlung und Leistung allfälliger Stornogebühren berechtigten Kreditkarte für die Bestätigung der Reservierung notwendig.
  7. Preise
    1. Als vereinbarte Preise gelten die in der Preisliste angegebenen Inklusiv-Preise. Die von ROX angebotenen Preise verstehen sich für den jeweils genannten Zeitraum und gelten bis auf Widerruf. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer kann erfolgen, wenn der Geschäftspartner dies aufgrund seiner Umsatzsteuerpflicht wünscht.

      Wird bezüglich der Getränkekonsumation keine andere Vereinbarung wie z.B. eine Pauschale getroffen, werden alle konsumierten Getränke von ROX nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Bestellwert laut Preisliste in Rechnung gestellt. Bei Unterschreiten der vereinbarten Anzahl an Gästen gelten die angeführten Stornobedingungen.
  8. Stornierungen / Nichterscheinen
    • Der Vertragspartner hat nach erfolgter Buchung bzw Reservierung – ausgenommen im Einklang mit nachstehend angeführten Reservierungsbedingungen – keinen Anspruch auf Stornierung selbiger und ebenso keinen Anspruch auf Rückerstattung allfällig entrichteter Anzahlungen. Rückerstattungen sind sonst nur aus gesetzlichen oder Kulanzgründen vorzunehmen.
    • Bei Stornierung der Reservierung bzw Buchung gilt Folgendes als vereinbart: Als vereinbarter Termin gilt der Tag der vereinbarten Erbringung der Leistung durch ROX. Die bei der Reservierung angegebene Gästezahl gilt als Mindestzahl. Diese Mindestzahl kann bis zu einem Zeitpunkt entsprechend der nachstehenden Reservierungsbedingungen vom Vertragspartner abgeändert werden. Überschreitungen sind nur mit Einwilligung von ROX zulässig. Ein Unterschreiten (= Nicht- Erscheinen von Gästen oder nicht fristgerechte Stornierung) ist ebenfalls nur im Einvernehmen mit ROX zulässig. Andernfalls werden bei Unterschreitungen Stornogebühren gemäß der jeweiligen Reservierungsbedingungen fällig:
    • Reservierungsbedingungen ganzjährig
      • Bei Mittagsreservierungen ist die genaue Personenanzahl spätestens bis 10:00 Uhr des betreffenden Tages bekanntzugeben, bei Abendreservierung bis spätestens 15:00 Uhr. Bei Stornierungen nach diesen Zeitpunkten und dem Nichterscheinen von Gästen wird eine Stornogebühr von € 20,- pro Person verrechnet.
    • Reservierungsbedingungen Menü/Events
      • Bei Mittagsreservierungen ist die genaue Personenanzahl spätestens bis 17:00 Uhr des Vortages bekanntzugeben, bei Abendreservierung bis spätestens 10:00 Uhr des betreffenden Tages. Bei
      • Stornierungen nach diesen Zeitpunkten und dem Nichterscheinen von Gästen wird eine Stornogebühr von € 30,- pro Person verrechnet.
    • Reservierungsbedingungen Weihnachtsmenü 
      • Bei Mittagsreservierungen ist die genaue Personenanzahl spätestens bis 12:00 Uhr des Vortages bekanntzugeben, bei Abendreservierung bis spätestens 15:00 Uhr des Vortages. Bei Stornierungen nach diesen Zeitpunkten und dem Nichterscheinen von Gästen wird eine Stornogebühr von € 50,- pro Person verrechnet.
      • Für rechtzeitig erfolgte Absagen werden selbstverständlich keine Kosten verrechnet.
    • Wurde eine (allenfalls pauschale) Gesamtsumme der Leistungen von ROX pro Gast, etwa eine Mindest-Konsumationsleistung pro Gast, vereinbart, ersetzt diese die in den Reservierungsbedingungen angeführten Beträge pro Gast.
    • ROX ist berechtigt, die anfallenden Stornokosten ohne vorherige Rücksprache von der bei der Reservierung bekannt gegebenen Kreditkartenverbindung abzubuchen.
  9. Laufzeit und Kündigung
    • Die Laufzeit jedes Vertrages zwischen ROX und dem Geschäftspartner richtet sich nach dem Hauptvertrag und ist grundsätzlich auf die dort umfasste(n) Leistung(en) bzw Veranstaltung(en) beschränkt.
  10. Rücktritt vom Vertrag
    1. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:
      1. Wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist.
      2. Wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um dem Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat, oder unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.
    2. ROX ist weiters zum Rücktritt berechtigt:
      1. Wenn der Vertragspartner mit der Gesamtleistung oder Teilleistungen bzw Gesamtzahlungen oder Teilzahlungen in Verzug ist und nach Mahnung die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer Nachfrist von 15 Kalendertagen vollständig erbracht wird.
      2. Wenn der Veranstalter sonstigen Verpflichtungen und Nebenleistungen aus dem Vertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt.
      3. Wenn Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags offensichtlich unmöglich machen, soweit der Veranstalter diese zu vertreten hat.
      4. Wenn ROX die Änderung einzelner Auftragsbestimmungen oder der Leistung fordert und der Kunde dieser Änderung nicht zustimmt.
    3. Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt 30 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den anderen Vertragspartner zu erklären.
    4. Folgen des Rücktritts vom Vertrag
      • Sofern noch nicht erfolgt, sind alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu übernehmen, in Rechnung zu stellen und abzugelten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Geltendmachung der Aus- oder Absonderungsrechte von ROX hinsichtlich sämtlicher Unterlagen, beigestellter Geräte, Materialien und sonstiger Urkunden notwendig und/oder sinnvoll sind.
      • Die Beendigung dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Rechte der Parteien, die bis dahin entstanden sind und auf die sonstigen Rechtsbehelfe oder Rechte, die den Parteien nach diesem Vertrag oder nach allgemeinem Recht zustehen.
      • Weiters ist ROX unbeschadet seines Entgeltanspruchs, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, der Ruf sowie Sicherheit des Gastrobetriebs gefährdet sind und im Falle höherer Gewalt.
      • Tritt der Vertragspartner, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat ROX die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, das um die Aufwandersparnis verminderte Entgelt zu bezahlen.
      • (Kein) Rücktrittsrecht für Verbraucher gemäß FAGG
    5. Verbrauchern steht kein Rücktrittsrecht iSd FAGG zu, zumal es sich bei den gegenständlichen Leistungen um „Freizeitdienstleistungen“ iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG handelt. Insbesondere hat ROX bei Reservierungen zu bestimmten Zeiten bestimmte Kapazitäten bereitzustellen, die in der Regel im Falle eines Widerrufs nicht mehr anderweitig vergeben werden können. Bloße Reservierungen oder Terminvereinbarungen stellen ohnehin keinen Fernabsatzvertrag dar.
    6. Zudem handelt es sich um Dienstleistungen betreffend die Verabreichung von verderblichen Speisen und Getränken.
  11. Rechnungslegung und Zahlungsmodalitäten
    1. Bei gewöhnlichen Tischreservierungen bzw Buchungen wird der Rechnungsbetrag handelsüblich mit der Konsumtion fällig und die Rechnung vor dem Verlassen des Gastrobetriebs gelegt.
    2. Die Rechnungslegung für Events und Veranstaltungen erfolgt am Tag des Reservierungstermins. Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – sofort fällig. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen.
    3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlich-Machung verursachter Kosten, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen
    4. Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen zu tragen.
    5. Technische Zahlungsabwicklung
      Sofern die Bezahlungen per Kreditkarte vorgenommen werden, werden diese von geeigneten Zahlungsdienste-Anbietern durchgeführt. Der Vertragspartner kann seine Zahlung bis zur Darstellung der Zahlungsübersicht und Bestätigung der Bezahldaten rückgängig machen.
  12. Gutscheine
    1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Sofern ein zeitlicher Geltungsraum besteht, wird er direkt auf den jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird von ROX kein Ersatz geleistet.
  13. Haftung
    1. ROX ist um größtmögliche Sorgfalt hinsichtlich seiner Leistungserfüllung bemüht und trifft diesbezüglich geeignete Maßnahmen.
    2. Generell aber beschränken sich Schadenersatzansprüche von Vertragspartnern auf Schäden, die von ROX vorsätzlich oder schlicht grob fahrlässig verschuldet wurden. Für den Fall, dass der Vertragspartner Unternehmer iSd § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz ist, gilt diese Haftungsbeschränkung darüber hinaus auch im Falle einfach grober Fahrlässigkeit und trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens.
    3. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Sollte diese Haftungsbegrenzung, etwa gegenüber Verbrauchern iSd § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz, nicht zulässig sein, gilt für Fälle leichter Fahrlässigkeit eine Begrenzung der Haftung mit dem Bestellwert pro Veranstaltung.
    4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und nicht für ROX zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gänzlich ausgeschlossen sind jedoch alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden.
    5. ROX haftet nur für eigene Inhalte auf ihrem Webauftritt. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist ROX für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. ROX macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern ROX Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird ROX den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.
    6. Höhere Gewalt
      1. Die Parteien sind nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung, Leistungsunfähigkeit oder eine Verzögerung aufgrund eines oder mehrerer sogenannter Fälle „höherer Gewalt“ wie Feuer, Erdbeben, Sturm, Naturkatastrophen, Streik, Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Pandemien, Regierungshandlungen, Verzögerung bei der Lieferung von Material oder Vorräten, Terroranschläge,
    7. Sabotageakte, usw. Die Parteien werden in einem solchen Fall (vorbehaltlich 11.2.) von ihren Leistungspflichten befreit.
    8. Ungeachtet dessen sind bereits erfolgte Anzahlungen und bereits eingehobenes Entgelt für erfolgte Anmeldungen jedoch auch im Falle der Veranstaltungsabsage infolge höherer Gewalt nicht zurückzuerstatten.
  14. Datenschutz
    • Den Informationspflichten gem nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften ist ROXunter anderem auch durch die jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung auf ihrem Webauftritt nachgekommen. Der Vertragspartner bestätigt mit der Abgabe der Buchung, diese abgerufen und gelesen zu haben.
    • Die vom Vertragspartner bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name des Ansprechpartners, Anschrift, sonstige Kontaktinformationen, Bankverbindung) werden von ROX zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Eine Weitergabe zur Zahlungsabwicklung und/oder Zustellung kann notwendig sein. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse dem ROX bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
    • Verarbeitung personenbezogener Daten
      • ROX erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Insbesondere wird ROX die personenbezogenen Daten in Anfragen, Buchungen, Reservierungen sowie sonstigen Mitteilungen des Vertragspartners im von diesem vorgegebenen Umfang zur Abwicklung des Auftrages und Erfüllung (vor-)vertraglicher Pflichten verarbeiten.
  15. Schlussbestimmungen
    1. Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation an den Vertragspartner, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässig oder erforderlich ist, hat schriftlich, durch persönliche Zustellung oder per E-Mail unter Verwendung der von ROXdem Vertragspartner genannten Anschrift zu erfolgen.
    2. Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Hauptvertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Erklärungen, Verhandlungen, Ansprachen und Vereinbarungen, gleich ob mündlich oder schriftlich.
    3. ROX behält sich vor, jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Diese Änderungen werden auf der Homepage unter www.rel-app.rox-linz.at veröffentlicht und frei zugänglich gemacht.
    4. Der Vertragspartner darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis mit ROX nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ROX abtreten, untervergeben oder übertragen.
    5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von ROX.
    6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind vorranging durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen. Dasselbe gilt im Falle von Lücken oder nicht geregelten Angelegenheiten.
    7. Die Auslegung, Deutung und Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen und aller Verträge, die zwischen ROX und dem Vertragspartner geschlossen werden, erfolgt in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und Regeln oder Prinzipien, die die Anwendbarkeit des Rechts eines anderen Staats begründen könnten.
    8. Für den Fall, dass ein Vertragsteil ein ordentliches Gericht anruft, gilt 4020 Linz für allfällige Streitigkeiten aus dem Hauptvertrag oder der gegenständlichen AGB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.